AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Buchung der Reise
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde der HDR Reisebüro GmbH Pfinztal, Karlsruher Straße 81, 76327 Pfinztal - nachfolgend HDR genannt - den Abschluß eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch HDR zustande. Die Annahme erfolgt in schriftlicher Form gegenüber dem Reiseteilnehmer bzw. dem von ihm eingeschalteten Reisebüro. An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch HDR, längstens jedoch 10 Werktage ab Datum der Reisean-meldung gebunden. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von HDR vor, an das HDR für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustan-de, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist HDR die Annahme erklärt. 1.2. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den in den HDR-Reiseprogrammen und Preislisten beschriebenen Leistungen und Preisangaben sowie zu den HDR-Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit HDR. Diese sollte aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt der HDR-Preislisten und Programme abweichende Zusicherungen zu geben oder abweichende Vereinbarungen zu treffen. 2. Vermittlung von fremden Leistungen Vermittelt HDR ausdrücklich in fremdem Namen einzelne Reiseleistungen, z.B. Anschlußflüge, Safaries, Hotelaufenthalte für Selbstfahrer, Mietwagen, Sport-geräte und Boote etc., so richtet sich das Zustandekommen dieser Verträge und deren Inhalt nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners des Kunden. 3. Zahlungen 3.1. Der Kunde hat bei Abschluß des Reisevertrages eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises, höchstens jedoch 250,00 Euro pro Reiseteilnehmer zu bezahlen. 3.2. Der restliche Reisepreis ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig. 3.3. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des gesamten Reisepreises erfüllt, so besteht für Kunden ohne Zahlung des gesamten Reisepreises kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch HDR. 3.4. HDR ist berechtigt, die Leistung entgültig zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Kunden zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 326 BGB) vorher durch HDR dem Kunden schriftlich angedroht worden ist. 3.5. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Sofern keine frühere Fälligkeit eingetreten ist, ist der Reisepreis am Tag nach Ende der Reise fällig. 4. Leistungen 4.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungs-beschreibung in dem jeweils für das Reisedatum gültigen Progamm und der jeweils gültigen HDR-Preisliste, sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchung des Kunden und der Buchungsbestätigung von HDR. 4.2. Der erste und der letzte Tag der gebuchten Reise dienen in erster Linie der Erbringung der Beförderungsleistung durch HDR, bzw. den von HDR beauf-tragten Vertragspartnern. 4.3. Bei Flugreisen liegen die Gestaltung des Flugplanes und dessen Einhaltung im wesentlichen im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft und der staatlichen Luftfahrtbehörden. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung und des Fluggerätes sind teilweise nicht vermeidbar. 4.4. Witterungsabhängigkeit: HDR ist bestrebt, die jeweils in den gültigen Preislisten und Programmen angebotenen Exkursionen und Sportaktivitäten vollumfänglich zu gewähr-leisten. Wegen schlechter Witterung, Zustand oder Anzahl der verfügbaren Anlagen, Geräte und Leistungsträger, zu großer oder zu geringer Beteiligung, aus organisatorischen, wirtschaftlichen oder anderen unvorher-gesehenen Gründen können jedoch Leistungen teilweise oder ganz ausfallen. Es wird darauf hingewiesen, daß besonders Wassersport und Schiffsfahrten aus Gründen der Sicherheit vom Entscheid des verantwortlichen Organisators ab-hängen 5. Leistungs- und Preisänderungen 5.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem verein-barten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von HDR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 5.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geän-derten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 5.3. HDR ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird HDR dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. 5.4. Preisänderungen sind nach Abschluß des Reisevertrages aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. Änderungen der Treibstoffkosten, Abgaben, Tarife und Ähnliches) in dem Umfang möglich, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung/Rechnung beim Kunden und dem vereinbarten Reiseantritt 4 Monate oder mehr liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises ist der Kunde zum gebührenfreien Rücktritt der Reise berechtigt. Der Kunde kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise von HDR verlangen, sofern HDR in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber HDR erklärt werden. 6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen 6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei HDR. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er diese Reise nicht an, so kann HDR Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendun-gen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. HDR kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person / pro Wohneinheit: 6.1.1. bei Flugreisen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises, vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises, vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises, vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises, ab 6. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises, Reisetag oder Nichtantritt 100 % des Reisepreises, 6.1.2. bei Ferienwohnungen bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises, vom 44. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises, vom 34. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises, Reisetag oder Nichtantritt 100 % des Reisepreises, diese Regelung gilt für alle Anreisearten. 6.1.3. Andere Reisearten: Für unter 6.1.1. bis 6.1.2. nicht genannte Reisearten, also z.B. Busreisen, Schiffsreisen, etc. gelten die unter 6.1.1. genannten Rücktrittsfristen und Gebühren. 6.2. Für den Fall, daß der Kunde ohne vorherige Rücktrittserklärung die Reise nicht antritt, können von HDR 100 % des Reisepreises als Storno-entschädigung je angemeldetem Reiseteilnehmer geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden konkreten Schadens bleibt vorbehalten. 6.3. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann HDR bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben: 6.3.1. bei Flug-, Bahn und Autoreisen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt, 6.3.2. bei Ferienwohnungen bis zum 45. Tag vor Reiseantritt, 6.4. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der unter 6.3.1. bis 6.3.2. genannten Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß 6.1.ff und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 6.5. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, daß ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an HDR. HDR kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist HDR berechtigt, eine angemessene Gebühr zur Deckung der durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich HDR bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestim-mungen entgegenstehen. 8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 8.1. HDR kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurück-treten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: 8.1.1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch HDR oder durch von HDR dazu autorisierten örtlichen Reiseleitern nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt HDR, so behält HDR den Anspruch auf den Reisepreis; HDR muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die HDR aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger. |
8.1.2. Bis 2 Wochen vor
Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder
behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der
Reisebeschreibung für die entsprechende Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist HDR
verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in
Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich
zuzuleiten. |


